Jürgen Fritz Ing. und Sachverständigenbüro GmbH

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden nach DIN EN 17024

Kontakt

Fritz Sachverständigenbüro
für Schäden an Gebäuden
 
Dipl. Bau Ing. (FH) Jürgen Fritz
Pfarrer-Kneipp-Str.11
87746 Erkheim
 
Tel: 08336-800 120
Fax: 08336-800 122
Mobile: 0151 65166452

Immobilien Brandschutz

Sie brauchen einen Brandschutznachweis für Ihr Neubauprojekt oder für einen Umbau (Nutzungsänderung). Wir bieten Ihnen das entsprechende
Brandschutzkonzept (Brandschutznachweis) für die Gebäudeklassen 1-4 an.

Brandschutz heißt: Bauliche Anlagen sind so zu errichten oder zu ändern, dass der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Daher wird der Brandschutz in drei Stufen: vorbeugend, statisch- konstruktiv und abwehrend unterteilt.
Die einzelnen Vorschriften sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer festgeschrieben.

Maßgebend für den nationalen Brandschutz ist die DIN 4102. Aufgrund der Europäisierung des Brandschutzes ist die DIN EN 13501 eingerichtet worden.

Die Konzipierung eines Brandschutznachweises erfolgt in vier Schritten:

  • Objektbesichtigung.
  • Feststellung aller brandschutztechnischen Gegebenheiten.
  • Erstellung des Brandschutznachweises.
  • Einweisung und Verpflichtung des Auftraggebers für die Umsetzung des Brandschutznachweises.

 

 

 

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