Jürgen Fritz Ing. und Sachverständigenbüro GmbH

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden nach DIN EN 17024

Kontakt

Fritz Sachverständigenbüro
für Schäden an Gebäuden
 
Dipl. Bau Ing. (FH) Jürgen Fritz
Pfarrer-Kneipp-Str.11
87746 Erkheim
 
Tel: 08336-800 120
Fax: 08336-800 122
Mobile: 0151 65166452

Schiedsgutachten

Um nicht wegen jeder Streitsache die Gerichte zu bemühen, empfehlen auch die Gesetzgeber die praktikablere Methode einer außergerichtlichen Streitbeendigung.

Diese Methode hat sich bewährt und daher gewinnen Schiedsgutachter immer mehr an Bedeutung.

Streiten sich also zwei Parteien um einen Sachverhalt, können sie ihren Streit statt über zeitaufwendige und kostenintensive Gerichtsverfahren, über ein wesentlich einfacheres und auch viel effizienteres Schiedsgutachten beilegen.

Der Vorteil hierbei ist: Das Verfahren kann viel schneller abgeschlossen werden und das Ergebnis ist für beide Parteien bindend.

Dafür sind 2 Verträge erforderlich.

Im Schiedsgutachtenvertrag, der zwischen den streitenden Parteien abgeschlossen wird, werden alle Einzelheiten, wie die Bindewirkung des Gutachtens, Anlass, Kosten und Aufgaben des Schiedsgutachters genau geregelt.

Im Schiedsgutachtervertrag, der zwischen den streitenden Parteien und dem Schiedsgutachter abgeschlossen wird, sind der Auftraggeber, die Aufgabenstellung, der Fertigstellungstermin und das Honorar enthalten.

Das Schiedsgutachten ist für beide Seiten bindend.

Diese Methode ist zeitgemäß, entlastet die Gerichte und ist äußerst Kosten und Zeit sparend.

 

 

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