Jürgen Fritz Ing. und Sachverständigenbüro GmbH

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden nach DIN EN 17024

Kontakt

Fritz Sachverständigenbüro
für Schäden an Gebäuden
 
Dipl. Bau Ing. (FH) Jürgen Fritz
Pfarrer-Kneipp-Str.11
87746 Erkheim
 
Tel: 08336-800 120
Fax: 08336-800 122
Mobile: 0151 65166452

Immobilien Beweissicherung

Eine Beweissicherung für einen gegebenen Bauzustand vor Baubeginn oder während einer benachbarten Baumaßnahme erfolgt durch eine genaue Dokumentation des Ist-Zustandes eines Gebäudes oder einer Wohnung. Eine solche Beweissicherung ist sehr ratsam, wenn Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe oder in beengten räumlichen Verhältnissen vorgenommen werden sollen. Sie ist sinnvoll um Risiken abzusichern, wenn unberechtigte Forderungen abgewiesen werden müssen oder eigene Forderungen durchzusetzen sind. Meistens fordert ein Gericht diese Beweissicherung an, oft aber erfolgt sie auch durch öffentliche oder private Auftraggeber.

Mögliche Risiken und Grunde für eine Beweissicherung sind:

  • Nachbarbebauung in unmittelbare Nähe.
  • Grundwasserabsenkungen.
  • Abbrucharbeiten in unmittelbare Nähe.
  • Vibrationen in unmittelbare Nähe.

Diese und ähnliche Umstände sind schriftlich und mit Bildern des gegebenen Bauzustandes zu dokumentieren. Sowohl im Innen- und Außenbereich, als auch für Nebengebäude und Außenanlagen.

 

 

 

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