Jürgen Fritz Ing. und Sachverständigenbüro GmbH

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden nach DIN EN 17024

Kontakt

Fritz Sachverständigenbüro
für Schäden an Gebäuden
 
Dipl. Bau Ing. (FH) Jürgen Fritz
Pfarrer-Kneipp-Str.11
87746 Erkheim
 
Tel: 08336-800 120
Fax: 08336-800 122
Mobile: 0151 65166452

Gewährleistungsbegehung

Die meisten Mängel treten nach der Bauabnahme innerhalb der erste 2 Jahre auf. Die bisherige Gewährleistungszeit von 5 Jahre nach der Bauabnahme wurde mit der neue VOB/B von 2012 für Bauwerke auf 4 Jahre reduziert. Deshalb ist es sinnvoll vor Ablauf der Verjährung von Mängelansprüche eine Begehung des Objektes durchzuführen. Bei der Begehung festgestellte Mängel, die auf eine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, sind vom Unternehmen innerhalb der Gewährleistungsfrist zu beseitigen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist festgestellte Schäden, müssen vom Unternehmen auf dessen Kosten nicht mehr beseitigt werden. Auch wenn Ihnen optisch keine Schäden auffallen sollten. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Bausachverständiger beraten. Es könnte Ihnen viele Unannehmlichkeiten ersparen.

Der Ablauf wird wie folgt durchgeführt:

  • Besichtigung des Objektes von innen und außen.
  • Erstellung eines Protokolls mit den festgestellten Mängeln mit Bilddokumentation.

 

 

 

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