Begleitende Qualitätsüberwachung
Laut Medienberichten sind bei Neubauten oder Umbauten in 80% aller Bauvorhaben Baumängel vorhanden. Deshalb ist eine baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) sinnvoll. Eine Beauftragung kann im jeder Bauphase durchgeführt werden. Dabei ist es zwingend zu empfehlen eine Mindestanzahl an Besichtigungen durchzuführen. Diese richtet sich nach Art und Größe des Bauobjektes und wird mit dem Bauherrn abgestimmt. Bei jeder Objektbegehung (Besichtigung) wird ein Mängelprotokoll mit Fotos zur Beweissicherung angefertigt und dem Unternehmen und dem Auftraggeber zugesendet. Wird die Beseitigung der Mängel nicht durch den Unternehmer nachgewiesen, wird das Mängelprotokoll automatisch Bestandteil des Abnahmeprotokolls.
Der Ablauf wird wie folgt durchgeführt: