Jürgen Fritz Ing. und Sachverständigenbüro GmbH

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden nach DIN EN 17024

Kontakt

Fritz Sachverständigenbüro
für Schäden an Gebäuden
 
Dipl. Bau Ing. (FH) Jürgen Fritz
Pfarrer-Kneipp-Str.11
87746 Erkheim
 
Tel: 08336-800 120
Fax: 08336-800 122
Mobile: 0151 65166452

Mindelheim Gutachter

Sie haben besondere Fragen oder Sie suchen nach Lösungen bei speziellen Problemen im Bereich Neubau, Umbau, Sanierung oder einer Modernisierung? Sie haben aktuelle Probleme, wenn Ihre Wände nass sind, Sie Schimmel in ihrer Wohnung feststellen, Sie fühlen sich von Geräuschen des Nachbarn belästigt, oder Ihre Wohnung wird trotz Heizens nicht richtig warm - für all diese und ähnliche Fälle bin ich als zertifizierter, geprüfter und unabhängiger EU-Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (nach DIN EN ISO/ IEC 17024) Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Als Gutachter biete ich Ihnen Leistungen für alle Arten von Schäden an Gebäuden innerhalb des gesamten süddeutschen Raums, sowie in den angrenzenden EU- Ländern und in der Schweiz an.

Durch die zunehmenden Umwelteinflüsse hat sich im Baugewerbe im Laufe der letzten Jahre vieles gravierend verändert. Die dadurch immer komplexer werdende Gesetzeslage, der ständige Zuwachs von Vorschriften und Normen- dies alles erfordert ein ständig wachsendes, innovatives Fachwissen. Denn es ist leider so: Fehler am Bau sind kaum mehr zu vermeiden. Und um diese Fehler-Problematik sicher und rechtzeitig zu erkennen, bedarf es in unserer hochtechnisierter Welt eines Höchstmaßes an Erfahrung.

Ich biete Ihnen bei allen strittigen Bauangelegenheiten mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung - in Bauleitung, Planung, Statik und Brandschutz -meine Kompetenz, meine Unterstützung und Beratung an. Das beginnt oft schon im Vorfeld, wenn es um eine Schadensvermeidung geht, das betrifft die präzise Ermittlung einer Schadensursache, oder es handelt sich um die notwendige Beseitigung eines Schadens mit der dazugehörigen Kostenermittlung.

Wenn Sie in solchen und ähnlichen Fällen Rat und Unterstützung brauchen, rufen Sie mich an. Ich stehe Ihnen mit modernsten messtechnischen Methoden und meiner jahrelangen Erfahrung zur Seite, um Ihr Bauproblem zu lösen.

Von der mündlichen Empfehlung bis zum schriftlichen Gutachten als Endscheidungshilfe, zur Einigung in Konfliktfällen oder auch zu Sicherung von Beweisen unterstützte ich Sie gerne.

Mindelheim Gutachter

Immobilien Versicherungsgutachten

Diese werden in der Regel von Versicherungen oder von privaten Kunden in Auftrag gegeben. Maßgebliche Kriterien dafür sind versicherungstechnischer Art. Sachschäden bilden dabei die häufigsten Schadenarten. 
Also zum Beispiel.: Leitungswasserschäden, Frostschäden, Feuerschäden, Sturmschäden, Elementarschäden. Aber auch Hausratsschäden oder Haftpflichtschäden kommen immer wieder vor.

Die Abwicklung erfolgt nach folgendem Schema:

  • - Anforderung und Mandat durch den Auftraggeber.
  • - Terminvereinbarung mit dem Versicherungsnehmer.
  • - Schadenbesichtigung.
  • - Erstellung des Gutachtens.
  • - evtl. Schadenabwicklung bis zur vollständigen Beendigung der Schadensbeseitigung.

Mindelheim Gutachter

Gutachten für Schäden an Gebäuden

Ob Sie feuchte Wände oder Decken, Schimmel oder Risse am Gebäude zu beklagen haben, ob Ihre Heizkosten zu hoch sind, oder Sie vom Lärm der Nachbarn gestört werden - in fast jedem dieser Fälle handelt es sich um Mängel und Schäden an dem Gebäude. Die verschiedenen Ursachen dafür können folgendermaßen kurz umrissen werden: 

1. Feuchtigkeit oder Nässe sind die häufigsten Schäden an einem Gebäude. Schäden an den Außenwänden (Wärmebrücken), eine fehlerhafte Dach- oder Kellerabdichtung, mangelnde Nassraumabdichtung (Bäder, Duschen), oder eine fehlerhafte Balkonabdichtung sind die häufigsten Ursachen. Auch eine hohe Luftfeuchtigkeit oder eine gebrochene Wasserleitung können  Feuchtigkeit und Nässe im Gebäude bewirken. Die Folge: Der Mieter beschwert sich über die schlechte Bauqualität. Und nicht selten kommt es dann zum Streifall. Um herauszufinden, ob Schimmel oder die Feuchtigkeit wirklich aufgrund einer schlechten Bauqualität oder durch das falsche Wohnverhalten des Mieters selbst entstanden sind, stehen uns spezielle Messverfahren und Untersuchungsmethoden zur Verfügung, mit denen wir  die  Schadensursachen genau analysieren und feststellen können.

2. Die häufigste Folge von  Feuchtigkeit in einem Gebäude ist das Entstehen von Schimmel. Dieser Befall in Gebäuden oder Wohnungen vermindert nicht nur die Wohnqualität von Allergikern, sondern von uns allen erheblich. Da Schimmel sehr gesundheitsgefährdend sein kann, ist dieses Übel  nachhaltig zu beseitigen. Der Befall mit Schimmel ist ursächlich in den  Umweltbedingungen zu erkennen Hohe Feuchtigkeit, angenehme Innentemperatur, geringe Luftbewegungen und genügend Nahrung (Schmutz, Tapeten etc.) erzeugen sein  Wachstum. Um den Schimmel zu beseitigen, sind ein umfangreiches Fachwissen und der daraus resultierende Einsatz technischer Geräte erforderlich. Nach der Beseitigung der Ursache kann mit der Schadensreparatur begonnen werden.

3. Risse sind in vielen der üblichen Baustoffe nicht ganz unvermeidlich. Ein sichtbarer Riss in einem Bauteil lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass ein Schaden vorliegt. Die Bewertung von Rissen ist daher eine zentrale Aufgabe des Bausachverständigen. Risse können durch die Veränderungen benachbarter Bauteile der Gebäude oder des Baugrundes entstanden sein. Durch äußere Umwelteinflüsse kann sich das Volumen eines Bauteiles verändert und folglich zu einer Rissbildung geführt haben. Auch Risse durch zusätzliche Lasten (Statik) sind möglich.

Bei der Rissbewertung ist also zunächst die Feststellung und Ermittlung der Rissursache notwendig. Hierfür werden Schablonen auf die Risse montiert, sogenannte Rissmonitore, die den genauen Verlauf einer Rissveränderung festhalten. Daraus ergibt sich die bestmögliche Instandsetzung mit dem Ziel der Wiederherstellung der Tragfähigkeit und Schutzfunktion des Bauteiles. Hier sind verschiedene Behandlungsmethoden denkbar.

4. Luftundichtheiten an der Gebäudehülle kommen durch Luftbewegungen zustande, die immer und überall vorhanden sind, sowohl innerhalb als auch außenhalb eines Gebäudes. Ihre Intensität hängt stark von der Jahreszeit und der herrschenden Witterung ab. Temperaturunterschiede zwischen Innen- und Außenluft und Luftdruckunterschiede führen zu einem mehr oder weniger starken, unkontrollierten Austausch von Raumluft und Außenluft durch die Fugen der Gebäudehülle. Dabei sind Luftdichtheit und Winddichtheit zu unterscheiden. 
Durch die Luftdichtheit sollen Wärmeverluste (erhöhte Heizkosten) und Feuchtigkeit (Tauwasser) als Folge eines unkontrollierten Luftaustausches von innen nach außen vermieden werden. Dies wird durch die Anordnung einer luftdichten Schicht auf der Innenseite des Gebäudes erreicht. Gemessen wird die Luftdichtheit eines Gebäudes mit dem Differenzdruckverfahren. Dieses Verfahren wird mit dem Blower Door Test durchgeführt. 
Die Winddichtheit verhindert den Durchzug von kalter Außenluft nach innen.

5. Die Bewertung optischer Schäden fällt immer mehr in den Aufgabenbereich des Bausachverständigen. Dies betrifft insbesondere Kratzer, Dellen, Verunreinigungen und Farbunterschiede, die bei Bauabnahmen etc. festzustellen sind. Hierfür wird der Grad der optischen Beeinträchtigung unter gewöhnlichen Bedingungen (Abstand, Licht) beurteilt. Der Bausachverständige verwendet dabei eine Matrix, mit welcher eine eventuelle Akzeptanz oder die Nacherfüllung optischer Mängel zu beurteilen ist. Sollte kein entsprechendes Verhältnis zwischen den Mängelbeseitigungskosten und dem erzielbaren Erfolg liegen (Unverhältnismäßigkeit), ist eine Minderwertberechnung nach der Zielbaummethode festzulegen.

Im Allgemeinen werden drei Stufen für optische Schäden eingeteilt:

  • Bagatellen (hinnehmbare Unregelmäßigkeiten).
  • Hinnehmbare, durch Zahlungsausgleich einer Minderung auszugleichende Schäden.
  • zu beseitigende Schäden (nicht hinnehmbare Schäden).

6. Schallschutz ist im Wohnungsbau ein zentrales Thema. Der Schall wird durch schwingende Elemente und Materialien erzeugt, die ihre umgebende Materie in weitere Schwingungen versetzen. Maßgeblich hierfür ist die DIN 4109. Aufgrund der Schwingung der Luftmoleküle ergibt sich ein Wechseldruck, nämlich der Schalldruck. Die Kennzeichnung eines Schallergebnisses wird mit dem Begriff Schalldruckpegel L bezeichnet. Der von einer Schallquelle ausgehende Schall wird durch den Schallleistungspegel Lw (dB) charakterisiert. Durch Verwendung des Schallpegels als Messgröße ergibt sich ein fürs menschliche Ohr tolerierbarer Regelbereich von 120 DB. Die menschliche Hörschwelle liegt bei 0 DB, die Schmerzgrenze bei 120 DB.

Unterschieden werden zwei Schalldämmarten:

  • Luftschalldämmung
  • Trittschalldämmung

Bei der Luftschalldämmung wird die Pegeldifferenz zwischen den durch das untersuchte Bauteil getrennten Sende- und Empfangsraum gemessen. Das Ergebnis bezeichnet man als Schalldämm – Maß R (dB).
Die Trittschalldämmung eines Bauteils wird nicht wie bei der Luftschalldämmung durch den Schalldämmwert ermittelt, sondern durch den Norm- Trittschallpegel L (DB) mit dem Norm- Hammerwerk in einem Empfangsraum festgestellt. Das Norm- Hammerwerk simuliert und dokumentiert alle vorkommenden Geh-, Schlag und Rutschgeräusche die im Wohnungsbau auftreten können.

Die Überprüfung des vorhandenen Schallschutzes an einem Gebäude unternimmt unser Sachverständigenbüro nicht selbst, sondern einer unserer Partnerbetriebe.

Mindelheim Gutachter

 

Über uns

Der Dipl. Bau Ing. (FH) Jürgen Fritz wurde 1964 in Erkheim geboren, wo er auch heute lebt. (In der Breite 15)

1984 erwarb er sich die Fachhochschulreife an der FOS in Memmingen.

Anschließend leistete er seinen Grundwehrdienst (15 Monate) in Füssen und Kempten ab.

Von 1985 bis 1990 studierte er an der FH Augsburg und schloss mit dem Diplom eines Bauingenieurs ab.

Seine erste Berufserfahrung gewann er bei der Firma Hans Hebel Bauunternehmung GmbH in Memmingen, wo er bald als Bauleiter im Tiefbau fungierte.

Von 1991 bis 1993 arbeitete er bei der Firma Kunz Bauunternehmung GmbH in Kempten, ebenfalls als Bauleiter im Hochbau, Tiefbau und im Ingenieurbau, sowie als Leiter der Zweigstelle Sonthofen.

Von 1993 bis 2006 wechselte er zur Firma Reinald Fritz Bauunternehmung GmbH in Erkheim. Dort war er als Bauleiter im Hochbau, Wohnbau, Sanierungen und im Gewerbebau tätig.

Von 2006 bis 2008 Wechsel zur Firma Landgas GmbH in Egg an der Günz. Dort war er als Firmengründer, Bauleiter und für die Planung und Entwicklung von Biogasanlagen tätig.

Ab September 2008 Gründung der Fa. Jürgen Fritz Consulting, ein Ing. Büro für Bauplanungen und Bauleitung.

Seither wurde das Ing. Büro Jürgen Fritz Consulting für Bauplanung und Bauleitung im Dienstleistungsbereich Bauwesen ständig erweitert.

Folgende Qualifikationen zeichnen das Ing. Büro Jürgen Fritz Consulting aus:

  • Bauvorlageberechtigung Bauplanungen Nr. 51432 der Bay. Ing. Kammer Bau in München 2001 nach Bay BO Art 61, Abs. (2), 2.
  • Nachweisberechtigter für Standsicherheit (Baustatik) Nr. 61481 der Bay. Ing. Kammer Bau München 2012.
  • Nachweisberechtigter für Brandschutz Nr. 51432 der Bay. Ing. Kammer Bau in München 2013 für Gebäudeklassen 1-4 nach Bay BO Art 62, Abs. (2).
  • Ausbildung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden und für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken des VfB 2007.
  • Ab dem 1.1.2012 freiberuflicher Schadenregulierer im Außendienst für Dienstleister und Versicherungen im Raum Südbayern und südliches Baden-Württemberg. Bisher ca. 1.500 Schadenfälle bearbeitet.
  • Ab dem 1.1.2013 freiberuflicher Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Wertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke, im Auftrag von Versicherungen, Dienstleistern und Privatpersonen.
  • Von 2014 bis 2015 eine weitere Ausbildung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden beim IFS (Institut für Sachverständigenwesen) mit bestandener Prüfung im November 2015. 
  • EU Zertifizierung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden nach DIN EN ISO / IEC 17024.

Ab 2017 erfolgte eine Umfirmierung der Fa. Jürgen Fritz Consulting in Fritz Sachverständigenbüro für Schäden an Gebäuden. Aufgrund der beständig wachsenden Nachfrage erfolgte eine Spezialisierung zum Sachverständigenwesen im Bau.

Die Ehefrau Carmen Fritz leitet das Büro und ist für die technische Unterstützung von Herrn Jürgen Fritz im Sachverständigenwesen und bei der Terminierung von Ortsterminen verantwortlich.

Urkunden:

  • Bauvorlageberechtigung IKB 2001
  • Standsicherheitsnachweis IKB 2012
  • Brandschutz IKB 2013
  • VfB 2007
  • IFS 2014-2015
  • EU Zertifizierung 17024

Mindelheim Gutachter

 

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